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Aushängezeitraum: 12.06.2026
Verpflichtende Behandlung ALLER Rebstöcke gegen die Amerikanische Rebzikade
Die Amerikanische Rebzikade überträgt die gefährliche Rebenkrankheit Goldgelbe Vergilbung. Diese Krankheit stellt eine ernsthafte Bedrohung für sämtliche Weinreben dar und kann zum Absterben der Rebstöcke führen.
Aus diesem Grund wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Behandlung ALLER REBSTÖCKE mit einem zugelassenen Insektizid gesetzlich verpflichtend ist.
Es müssen alle Rebstöcke 2 x bis Ende Juli behandelt werden.
Dies gilt auch für einzelne Rebstöcke im Hausgarten.
Für Personen mit einzelnen Rebstöcken, die keine Möglichkeit zur Bekämpfung haben, können sich am Gemeindeamt melden.
Die Gemeindebediensteten führen eine kostenlose Behandlung durch.
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